Bestattung von Christen anderer Konfessionen: Wer etwa zur katholischen Kirche gehört, hat das Recht auf eine katholische Bestattung. Eine evangelische Bestattung ist von daher in der Regel nicht möglich. Wir pflegen ein gutes Miteinander mit unseren katholischen Geschwistern und finden so meist eine gute Lösung.
Bestattung von Ausgetretenen: Wer aus der Kirche austritt, gibt damit zu erkennen, dass er den Segen seiner Kirche auf dem Friedhof nicht wünscht. Dies gilt es zu respektieren. Manche bedenken jedoch nicht, dass sie damit ihre Angehörigen in die schwierige Lage bringen, ohne den Trost der biblischen Botschaft Abschied nehmen zu müssen.
Wünschen die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so soll dieser Wunsch ausführlich mit der Pfarrerin, dem Pfarrer besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muß ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung ebenfalls respektiert werden.
Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.
Ungetaufte Kinder: Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, früh verstorbene Kinder, bei denen die Nottaufe nicht mehr möglich war, und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.
Bestattung nach Suizid: Hat sich ein Mensch selbst das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der Angehörigen ist besonders geboten.
Bestattung – in jedem Fall: Wer Mitglied in der Kirche ist, soll wissen: Ich werde kirchlich bestattet. Angehörige sind gebeten, diesen Wunsch zu achten, auch wenn sie selbst keine kirchliche Bindung haben. Der Verstorbene ist getauft und damit Mitglied der Kirche und hat ein Leben lang in der Annahme gelebt, einmal kirchlich bestattet zu werden.
Friedhof oder Friedwald: Auch im Friedwald (z. B. auf dem Schwanberg) ist eine kirchliche Begleitung bei der Beisetzung der Urne möglich. Ihr eigener Pfarrer oder auch die Schwestern der Communität begleiten Sie. Bedenken sollten Sie jedoch, dass ein Besuch der Grabstätte dort für andere künftig gewisse Umstände macht und darum eher unterbleibt. Vielleicht auch für Sie als Angehörige. Unser Friedhof befindet sich vor Ort. Er kann leichter besucht werden.
Die Trauerfeier findet deshalb idealerweise im Ort statt, da hier all jene, die mit dem Verstorbenen verbunden waren oder auch mit Ihnen verbunden sind, leichter teilnehmen können.
Bestattung anonym? Natürlich ist eine Bestattung auch anonym, das heißt ohne versammelte Trauergemeinde, möglich. Bedenken Sie aber, dass Ihre Gemeinde Sie gerne in Ihrer Trauer(zeit) begleitet. Eine Fürbitte im Gottesdienst für den Verstorbenen (und die trauernden Angehörigen) kann nur gehalten werden, wenn sie in Kenntnis gesetzt wird.
Freie Redner? Populäre Musik, eloquente Redner, andere Events, all das mag anderswo seinen Platz haben. Wenn man, wie bei einem Todesfall, an die Grenzen des Lebens geführt wird, zählt nicht vordergründige Schau, sondern eine Botschaft, die Hoffnung stiftet und den Beistand und die Nähe Gottes verkündet. Beim Dienst der Kirche dürfen Sie dies erwarten.
Kein Pfarrer erreichbar? In der Regel sind Pfarrer und Pfarrerinnen telefonisch erreichbar, jedoch nicht immer ansprechbar (z. B. während des Gottesdienstes, einer anderen Trauerfeier oder auch im Unterricht). Eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter kommt jedoch immer an und wird schnellstmöglich beantwortet. Falls Ihr Pfarrer bzw. Ihre Pfarrerin tatsächlich nicht erreichbar sein sollte (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub), dann sind auf dem Anrufbeantworter verlässlich die Kontaktdaten eines Vertreters aufgesprochen.
Dekan Max von Egidy
Stand der Information: Oktober 2022