Herzlich Willkommen bei der Mitarbeitendenvertretung
Schön, dass Sie sich über unsere Mitarbeitendenvertretung informieren!
Das Team der Mitarbeitendenvertretung (MAV) ist aktuell Ansprechpartner für über 250 Mitarbeitende und wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dekanatsbezirk Uffenheim gewählt.
Wir setzten uns dafür ein, die Interessen aller Mitarbeitenden zu wahren und verstehen uns als Bindeglied zwischen Mitarbeitende und Dienststellenleitungen und bieten Ihnen eine Plattform, um Ihre Anliegen, Fragen und Ideen einzubringen.
Unsere AUFGABEN und ZIELE:
Wir haben das Ziel, ein offenes und respektvolles Arbeitsumfeld zu fördern, in dem sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und gehört fühlen. Wir leisten Hilfestellung bei beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen der Beschäftigten. Grundlage unserer Arbeit ist das Mitarbeitendenvertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG- EKD).
Zu unseren wichtigen Aufgaben gehören:
- Vertretung der Mitarbeitendeninteressen: Wir setzen uns für die Rechte und Belange der Mitarbeitenden ein, sei es in Bezug auf Arbeitszeiten, Fortbildungsmöglichkeiten oder gesundheitliche und psychische Belastungen.
- Kommunikation mit den Dienststellenleitungen: Wir fungieren als Schnittstelle zwischen den Mitarbeitenden und den Dienststellenleitungen und sorgen dafür, dass die Anliegen der Mitarbeitenden gehört werden.
- Beratung und Unterstützung: Wir bieten Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen, unterstützen bei Konflikten und helfen Lösungen zu finden. Dabei achten wir auf die Privatsphäre und Diskretion der Beteiligten.
- Förderung des Arbeitsklimas: Wir setzen uns für die Gemeinschaft ein und organisieren Veranstaltungen und Maßnahmen, die den Austausch unter den Mitarbeitenden fördern.
Wir sind jederzeit offen für Ihre Anliegen und freuen uns über Vorschläge, Anregungen und auch Kritik, um unsere Arbeit zu verbessern. In persönlichen Angelegenheiten können wir nur tätig werden, wenn Sie uns damit beauftragen. Während und nach unserer Tätigkeit in der Mitarbeitendenvertretung unterliegen wir der Schweigepflicht nach § 22 MVG- EKD.