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Beobachtung durch Verfassungsschutz: AfD-Berufungsantrag abgelehnt

1 Monat 2 weeks ago
MĂŒnchen (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat eine von der Alternative fĂŒr Deutschland (AfD) beantragte Berufung gegen ein Gerichtsurteil abgelehnt. Infolgedessen darf das Bayerische Landesamt fĂŒr Verfassungsschutz die Partei beobachten, so wie es das Verwaltungsgericht MĂŒnchen im Juni 2024 entschieden hatte, teilte der BayVGH am Mittwoch mit. Die aufgeworfenen Fragen der AfD seien bereits in der Rechtsprechung geklĂ€rt und ihre EinwĂ€nde gegen das Urteil hĂ€tten nicht durchgegriffen, heißt es in der BegrĂŒndung des Gerichts. Die Entscheidung des BayVGH ist unanfechtbar.
epd